Seit Einführung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist eine Entwicklungsprozess begleitende Risikoanalyse gesetzlich vorgeschrieben.

Wurde die Kontrolle in der Vergangenheit, begünstigt durch Vorlagefristen, noch relativ großzügig gestaltet, hat sich das allgemeine Vorgehen hier zuletzt geändert.

Es ist dringend zu empfehlen direkt im Konstruktionsprozess Risikobeurteilungen nicht nur durchzuführen sondern sie auch akribisch zu dokumentieren und zu archivieren.

Standard Lösungen und Softwareprodukte die hierzu am Markt angeboten werden decken üblicherweise den kompletten Rahmen aller Vorgaben ab und ermöglichen das erstellen rechtssicherer Dokumente. Da sie in der Regel für ein breites Produktspektrum ausgelegt sind erfordern sie das regelmäßige Abarbeiten von Bereichen, die für das jeweilige Produkt nicht relevant sind. Dadurch entsteht viel nicht produktiver Aufwand.

Um den zur Aufwand zur Erstellung qualifizierter Risikoanalysen für ihre Produkte auf ein notwendiges Maß zu reduzieren, erstellen wir für sie Vorlagen und Formularen, die wir individuell an ihre Produkte anpassen.